Bei dem Zuständigkeitsfinder Thüringen handelt es sich um einen Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit Thüringer Kommunen. Je nach Informationsbedarf gibt er Auskünfte über behördliche Leistungen und amtliche Formulare.

Das Bürgerportal des Landkreis Eichsfeld bietet Ihnen eine moderne Kommunikations- und Transaktionsplattform der digitalen Verwaltung.
Durch die direkte Anbindung von elektronischen Fachsystemen ermöglicht diese Plattform einen zukunftsorientierten Bürgerservice, der sich am Nutzer orientiert und die Antragstellung bei unterschiedlichsten Behörden online zulässt.

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Einen neuen Wohnsitz anmelden? - Jetzt bei uns auch online möglich!

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Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

• Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. BundID - BundID) oder sind bereit, dieses anzulegen. Wir verwenden die E-Mail-Adresse aus Ihrem Nutzerkonto für Benachrichtigungen an Sie.
• Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen.
      
Außerdem benötigen Sie:

• einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie kennen die PIN Ihres Personalausweises (falls nicht, können Sie die PIN im Einwohnermeldeamt neu vergeben lassen).
• ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät,
• die (AusweisApp), mindestens in der Version 2.3.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer,
• die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist.

Der Service kann über die Homepage http://www.wohnsitzanmeldung.de genutzt werden.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.

Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:
1. Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.

2. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.

3. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes.

4. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

Zur Beantragung eines Dokumentes müssen Sie unter Vorlage Ihres bisherigen Personalausweises/Reisepasses und einer Geburtsurkunde, soweit diese noch nicht vorgelegen hat, persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen.
Das Lichtbild wird digital im Einwohnermeldeamt erstellt.
Sollte bereits von einem gewerblichen Anbieter eine Lichtbildaufnahme in Form eines QR-Codes vorliegen, bringen Sie diesen zur Beantragung mit.
Der Beantragung von Dokumenten für Kinder müssen beide Elternteile durch Abgabe ihrer Unterschrift auf dem Antrag „Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für die Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige“ zustimmen.

Ausnahme:
Alleiniges Sorgerecht eines Elternteils (Vorlage der Sorgerechtsentscheidung) bzw. bei Nichtabgabe einer Sorgerechtserklärung (Negativbescheinigung des Jugendamtes).

Express Reisepass:
Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Express-Verfahren auszustellen, der durch die Bundesdruckerei innerhalb von 3 Werktagen produziert wird. Ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € auf die Gebühr des Reisepasses wird erhoben.

Vollmacht zur Abholung des Ausweisdokumentes:

Dokument
Gültigkeit
Gebühr
Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
6 Jahre
22,80 €
Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres
10 Jahre
37,00 €
vorläufiger Personalausweis
3 Monate
10,00 €
Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
6 Jahre
37,50 €
Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres
10 Jahre
70,00 €
Zuschlag Expresspass
32,00 €
Lichtbildaufnahme
6,00 €

Die Gebühren sind bei der Beantragung der Dokumente zu entrichten.

Die Meldebescheinigung nach Bundesmeldegesetz ist eine Bescheinigung Ihrer Meldebehörde über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten.
Sie können zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung wählen, welche sich im Datenumfang unterscheiden.

Gebühr: 13,00 €

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist beim Einwohnermeldeamt persönlich zu stellen.

Seit dem 1. September 2014 besteht auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürger offen.

Voraussetzung für den Online-Antrag ist der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes
Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Die Gebühr von 13,00 € pro Führungszeugnis kann im Online-Portal mit einer Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.

Näheres erfahren Sie über den nachfolgenden Link des Bundesamtes für Justiz:

Informationen für Wohnungsgeber und Mieter

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 01. November 2015 sind einige wichtige Änderungen für alle Bürger und Wohnungsgeber bzw. Vermieter eingetreten:

Alle Mieter und Eigentümer, die eine neue Wohnung beziehen oder einen Wohnungswechsel vollziehen, sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde zu melden.

Ab dem 01. November 2015 muss mit der Anmeldung des Wohnsitzes die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbescheinigung (§ 19 BMG) vorlegen. Die Bescheinigung ist vom Wohnungsgeber im Rahmen der zwei Wochen auszufüllen und der meldepflichtigen Person auszuhändigen. Sie ist beim Einwohnermeldeamt bei der An- bzw. Ummeldung abzugegeben. Mithilfe dieses Verfahrens soll Scheinanmeldungen vorgebeugt bzw. verhindert werden.

Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte, wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können jedoch auch Wohnungseigentümer sein oder auch Hauptmieter, die Wohnungen oder Zimmer untervermieten. Sie haben nach § 19 BMG eine Mitwirkungspflicht bei Meldevorgängen.

Kommen Wohnungsgeber Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbescheinigung enthalten:
• Art des Meldevorgangs (Einzug oder Auszug)
• Datum des Einzuges oder Auszuges
• Angaben zur Wohnung des Mieters (Anschrift, Wohnungsnummer, Stockwerk)
• Namen aller der in der Mietwohnung lebenden Personen
• Angaben zum Wohnungsgeber bzw. Vermieter (Name und Anschrift)
• Angaben zum Eigentümer der vermieteten Wohnung (falls der Wohnungsgeber bzw. Vermieter nicht gleichzeitig der Eigentümer ist)
• Richtigkeitserklärung
• Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers bzw. des Vermieters

Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht allein nicht aus.

Bitte geben Sie möglichst genau an, was und wo Sie etwas verloren haben. Beschreiben Sie den Gegenstand möglichst eindeutig, damit wir Ihnen diesen zuordnen können.

Eine Liste von derzeit bei uns abgegebenen Fundsachen finden Sie auch in unserer Website unter Fundbüro. Schauen Sie bitte erst dort nach, vielleicht wurde Ihre Sache bei uns schon abgegeben.

Die Verlustmeldung können Sie uns auch per E-Mail an folgende Adresse senden:
info@lindenberg-eichsfeld.de

Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist ein Erlaubnisschein, der Ihnen erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung hierfür ist eine bestandene Fischerprüfung.

Das Traditionsfeuer (Osterfeuer, Maifeuer etc.) dient der Brauchtumspflege und stellt eine öffentliche, im Gemeinschaftsleben verankerte Veranstaltung dar. Planen Sie ein solches Traditionsfeuer, so müssen Sie dieses anmelden. Das Traditionsfeuer darf dabei keinesfalls zur Beseitigung pflanzlicher oder anderweitiger Abfälle genutzt werden.

Die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus wird als Sondernutzung bezeichnet und bedarf einer Erlaubnis. Regelmäßig ist dies beispielsweise bei der Aufstellung von Containern
und Gerüsten bzw. bei Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund gegeben.

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister § 62 Personenstandsgesetz - Thüringen

Eine Urkunde aus dem Geburtsregister kann nur von der eingetragenen Person (im Folgenden als „Kind” bezeichnet) verlangt werden sowie von seinem Ehegatten bzw. Lebenspartner, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Die gewünschte Urkunde stellt das Standesamt aus, das die Geburt des Kindes beurkundet hat. Ist Ihnen dieses nicht bekannt, wenden Sie sich an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten.

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Geburtsurkunde sowie für eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beträgt diese 10,00 €. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jede weitere Urkunde ebenfalls 10,00 €. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.

Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz - Thüringen

Eine Urkunde aus dem Eheregister kann nur von der eingetragenen Person beantragt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beträgt diese 10,00 €. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jede weitere Urkunde ebenfalls 10,00 €. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.

Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister § 62 Personenstandsgesetz - Thüringen

Eine Urkunde aus dem Sterberegister kann nur von dem Ehegatten des(r) Verstorbenen bzw. Lebenspartners beantragt werden sowie von seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Die gewünschte Urkunde stellt das Standesamt aus, das den Tod beurkundet hat. Ist Ihnen dieses nicht bekannt, wenden Sie sich an den für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Standesbeamten.

Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr von 10,00 €. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jede weitere Urkunde ebenfalls 10,00 €. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden.

Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Wenn Sie heiraten möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Standesamt, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung setzen. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die Eheschließung müssen Sie persönlich bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die Ehevoraussetzungen geprüft. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.