Aufgabe des Fundbüros ist die Entgegennahme, Verwahrung und Ausgabe von Fundsachen.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dann wird eine Fundanzeige aufgenommen, in der die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten werden.

Fundsachen können im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld, Hauptstraße 17, 37339 Teistungen innerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden.

973 BGB – Eigentumserwerb des Finders
Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
Folgende Fundsachen wurden in den vergangenen Monaten abgegeben: