Aktuelles

Datum: 01.09.23
Schiedspersonen für die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld gesucht


Die Amtszeit der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld endet im März 2024. Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Lin-denberg/Eichsfeld führen daher die Neuwahl der Schiedspersonen durch. Gewählt werden muss die/der Vorsitzende und ein Stellvertreter/in.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und Bürotätigkeit von der Verwaltung und der Gemeinde unterstützt. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre und beginnt mit der Berufung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes. Selbstverständlich werden Schulungen für Einsteiger und auch für Fortgeschrittene vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schieds-frauen e.V. angeboten und durch die Verwaltungsgemeinschaft Linden-berg/Eichsfeld finanziert.

Die Aufgaben der Schiedspersonen bestehen darin, in der Vorstufe zum Gerichts-verfahren kleine Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des „Schlichtens“ ist sehr vielfältig, wobei es sich z.B. um Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit Vermietern, leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder Beleidi-gungen handeln kann.

Für die Besetzung der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld sucht die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld Interes-senten. Das Amt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 25 bis 70 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld haben.

Bewerber, die an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, werden gebeten, sich bis zum 30. November 2023 beim Hauptamt der Verwal-tungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld, Frau Dittmann oder beim Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde zu melden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können sie sich gern telefonisch (036071/84625, Frau Dittmann) oder per Email ( dittmann@lindenberg-eichsfeld.de) an uns wenden.

Wir hoffen auf Ihr Interesse an diesem Ehrenamt und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

gez. Raabe
Gemeinschaftsvorsitzender

Datum: 06.07.23
Am Donnerstag, 28.09.2023 findet im Grenzlandmuseum Eichsfeld ab 14 Uhr eine Bürgerberatung statt. Abgerundet wird dieser Tag durch einen spannenden Vortrag. Dieser Vortrag (ab 19:00 Uhr) hat zur Thematik:

Zwischen Lüge und Wahrheit
Einsatz von Lügendetektoren in der Spionageabwehr

Zur Bürgerberatung stehen MitarbeiterInnen des Erfurter Stasi-Unterlagen-Archivs zur Verfügung und beantworten Fragen zum Thema Akteneinsicht (auch für verstorbene Angehörige, Decknamenentschlüsselung, Herausgabe von Kopien, Anonymisierung u.v.m.) und sind bei der Antragstellung behilflich.

Die erforderliche Identitätsbescheinigung wird direkt vor Ort ausgestellt, was den Bürgern/ Bürgerinnen zusätzliche Wege, Kontakte und Kosten erspart. Hierfür ist ein gültiges Personaldokument erforderlich.

Zudem steht ein Mitarbeiter des Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für eine Beratung zu Fragen der Rehabilitierung von SED-Unrecht zur Verfügung. Dabei geht es zum Beispiel um politische Haft, berufliche Benachteiligung oder auch Einweisung in Jugendwerkhöfe und Kinderheime.

Datum: 12.09.22
Das Thüringer Finanzministerium informierte darüber, dass bisher nur ca. 15 % der zu erwartenden Grundsteuererklärungen (Feststellungserklärungen) abgegeben wurden.

Um den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Thüringen das Thema der Grundsteuererklärung noch einmal näher zu bringen, wurde nachfolgender Text des Finanzministeriums mit der Bitte um Veröffentlichung zur Verfügung gestellt:

"Wer am 01.01.2022 wirtschaftlicher Eigentümer von Grundbesitz war, muss bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt elektronisch einreichen. Nur in Härtefällen darf die Erklärung in Papierform abgegeben werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie nicht über einen PC oder Internet verfügen und Ihnen auch keine nahen Angehörigen bei der Erklärungsabgabe helfen können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Grundsteuer-Hotline unter 0361 / 57 3611 800.

Für die elektronische Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung die entsprechenden Formulare über www.elster.de bereit. Um „Mein ELSETR“ nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Ein bereits bestehendes Benutzerkonto, mit dem Sie z. B. Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, können Sie auch für die Abgabe der Feststellungserklärung verwenden.

Unter Abgabe der Erklärung finden Sie verschiedene Musteranleitungen, mit denen Schritt für Schritt die Erklärungsabgabe über „Mein ELSTER“ erklärt wird. Mit diesen Musteranleitungen unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Feststellungserklärung über "Mein ELSTER". Unter dem Bereich Fragen und Antworten finden sie häufige Fehlerhinweise und wie Sie diese vermeiden können.

Damit die Erklärungsabgabe ohne größere Unterbrechungen erfolgen kann, legen Sie sich bitte folgende Unterlagen bereit (soweit vorhanden):
• Informationsschreiben vom Finanzamt,
• Sonderauszug für Zwecke der Grundsteuer aus dem Grundsteuer Viewer Thüringen (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html),
• Unterlagen aus denen sich die Wohn- und Nutzfläche bei Wohngrundstücken bzw. Bruttogrundfläche bei Nichtwohngrundstücken ergibt.

Soweit Sie kein Informationsschreiben von der Finanzverwaltung erhalten haben, können Sie das Aktenzeichen auch alten Einheitswertbescheiden und Unterlagen vom Finanzamt entnehmen. Bitte beachten Sie, dass in Thüringen zwingend ein Aktenzeichen für die Erklärungsabgabe erforderlich ist und eine Steuernummer nicht genügt.

Soweit Sie Ihren Grundbuchauszug parat haben, können Sie gern das Grundbuchblatt in der Erklärung angeben. Dies ist jedoch keine zwingende Angabe, sodass das Fehlen dieser Angabe das Absenden der Erklärung über „Mein ELSTER“ nicht verhindert. Gleiches gilt für die Abfrage der Einkommensteuernummer und der Identifikationsnummer der Eigentümer des Grundstücks. Gern können Sie diese Angaben in der Erklärung eintragen, soweit Sie Ihnen vorliegen. Ein Absenden der Erklärung ist jedoch auch ohne diese Angaben möglich.

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie unter www.grundsteuer.thueringen.de

Amtsblatt

Fundbüro

Datum: 28.06.23
gefunden wurde: Schlüsselbund mit VW-Zündschlüssel und mehren weiteren Schlüsseln und Anhängern (Haustür Marktstr. ..) in Ecklingerode, Nähe Gemeindesaal

Datum: 21.05.23
gefunden wurde:
Schlüssel mit schwarzem Kunststoffkopf (evtl. Fahrradschloss) am Spielplatz in Berlingerode

Datum: 06.05.23
gefunden wurde eine Stoffpuppe ca. 30 cm, weiße Plüschkatze mit pinker Krone
Brehme, Spielplatz hinter der Grundschule

Datum: 29.05.23
gefunden wurde ein Sicherheitsschlüssel mit blauem Anhänger (W)

Fundort: Berlingerode, Parkplatz beim Geschäft Huppert

Datum: 29.05.23
gefunden wurden 2 Sicherheitsschlüssel, davon einer mit blauer Kunststoffumrandung

Ferna, gegenüber Feuerwehr

Aktuelles zu Trink- & Abwasser

Datum: 29.08.22