VG Lindenberg/Eichsfeld
Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld in Thüringen
Aktuelles
Datum: 03.07.26
Information zur Ordnungsbehördlichen Verordnung
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld ist im Amtsblatt Nr. 07/2026 veröffentlicht worden und seit dem 12.06.2026 in Kraft. Folgendes gilt es zu beachten:
1. Tierhaltung,
Leinenpflicht für Hunde besteht:
• innerhalb der bebauten Ortslage (außerhalb eines abgeschlossenen Grundstückes),
• auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, Gehwegen, in öffentlichen Gebäuden, auf Friedhöfen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen,
• auf Straßen, Wegen und in öffentlichen Anlagen.
Verboten ist:
• Hunde auf Spielplätzen, Liegewiesen und Badeanlagen mitzuführen (ausgenommen sind Blindenhunde),
• Hunde in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen,
• fremde oder herrenlose streunende Katzen sowie verwilderte Tauben zu füttern,
• Verunreinigungen durch Kot von Tieren (Hund, Pferde, Kühe u. a.) auf Straßen, Gehwegen und öffentlichen Anlagen.
2. Ruhestörender Lärm,
Während der Ruhezeiten sowie an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Dies gilt insbesondere für folgende Arbeiten:
• Betrieb motorbetriebener Gartengeräte und Rasenmäher;
• Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z. B. Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen u. a.);
• das Ausklopfen von Gegenständen (z.B. Teppiche, Polstermöbel, Matratzen), auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern.
Es gelten folgende Ruhezeiten:
Mittagsruhe: 13:00 bis 15:00 Uhr
Abendruhe: 19:00 bis 22:00 Uhr
Nachtruhe: 22:00 bis 06:00 Uhr
3. Offenes Feuer
Das Anlegen und Unterhalten von offenem Feuer im Freien ist untersagt.
Ausnahme: Die Genehmigung für ein Oster- oder Maifeuer liegt vor.
4. Baden / Zelten
Das Baden in öffentlichen Gewässern sowie das Zelten und Übernachten in öffentlichen Anlagen ist verboten. Dies betrifft insbesondere auch den Stausee Glockengraben.
5. Spielplätze
Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und deren Aufsichtspersonen zweckbestimmt betreten und benutzt werden. Ausgenommen ist der Bereich der Bolzplätze und Tischtennisplatten. Der Aufenthalt auf den Kinderspielplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt und außerhalb der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr verboten. Die Benutzung der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Zum Schutz der Kinder ist es auf Kinderspielplätzen insbesondere verboten:
• gefährliche Gegenstände oder Stoffe mitzunehmen;
• Motorfahrzeuge aller Art oder Fahrräder abzustellen oder mit ihnen zu fahren; ausgenommen von dem Verbot sind Kleinfahrzeuge für Kinder und Kranken-fahrstühle;
• Flaschen aller Art, Metallteile oder Dosen zu zerschlagen oder wegzuwerfen;
• Tiere zu führen oder laufen zu lassen;
• Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln;
• sonstige Abfälle wegzuwerfen.
Katzenschutzverordnung des Landkreises Eichsfeld
Unter die Katzenschutzverordnung des Landkreises fallen die Gemeinden Tastungen und Teistungen mit dem dazugehörigen Ortsteil Bleckenrode.
Gemäß der Verordnung dürfen männliche und weibliche Katzen ab einem Alter von fünf Monaten erst dann Freigang genießen, wenn sie kastriert, gekennzeichnet und registriert sind. Die Kastration und Kennzeichnung mittels Transponder (Chip) oder Tätowierung erfolgt beim Tierarzt. Weiterhin ist die Katze kostenfrei bei einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:
• TASSO - Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V.
www.tasso.net
• FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes
www.findefix.com
Zur Einhaltung der o. g. Pflichten führt das Veterinäramt Kontrollen durch.
Hinweis:
Wer eine freilebende Katze regelmäßig füttert, wird zum Tierhalter und hat daher auch die entsprechenden Verpflichtungen (wie Kastration und Registrierung) zu erfüllen.
Teistungen, 02.07.2026
gez. Raabe
Gemeinschaftsvorsitzender
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld ist im Amtsblatt Nr. 07/2026 veröffentlicht worden und seit dem 12.06.2026 in Kraft. Folgendes gilt es zu beachten:
1. Tierhaltung,
Leinenpflicht für Hunde besteht:
• innerhalb der bebauten Ortslage (außerhalb eines abgeschlossenen Grundstückes),
• auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, Gehwegen, in öffentlichen Gebäuden, auf Friedhöfen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen,
• auf Straßen, Wegen und in öffentlichen Anlagen.
Verboten ist:
• Hunde auf Spielplätzen, Liegewiesen und Badeanlagen mitzuführen (ausgenommen sind Blindenhunde),
• Hunde in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen,
• fremde oder herrenlose streunende Katzen sowie verwilderte Tauben zu füttern,
• Verunreinigungen durch Kot von Tieren (Hund, Pferde, Kühe u. a.) auf Straßen, Gehwegen und öffentlichen Anlagen.
2. Ruhestörender Lärm,
Während der Ruhezeiten sowie an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Dies gilt insbesondere für folgende Arbeiten:
• Betrieb motorbetriebener Gartengeräte und Rasenmäher;
• Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z. B. Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen u. a.);
• das Ausklopfen von Gegenständen (z.B. Teppiche, Polstermöbel, Matratzen), auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern.
Es gelten folgende Ruhezeiten:
Mittagsruhe: 13:00 bis 15:00 Uhr
Abendruhe: 19:00 bis 22:00 Uhr
Nachtruhe: 22:00 bis 06:00 Uhr
3. Offenes Feuer
Das Anlegen und Unterhalten von offenem Feuer im Freien ist untersagt.
Ausnahme: Die Genehmigung für ein Oster- oder Maifeuer liegt vor.
4. Baden / Zelten
Das Baden in öffentlichen Gewässern sowie das Zelten und Übernachten in öffentlichen Anlagen ist verboten. Dies betrifft insbesondere auch den Stausee Glockengraben.
5. Spielplätze
Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und deren Aufsichtspersonen zweckbestimmt betreten und benutzt werden. Ausgenommen ist der Bereich der Bolzplätze und Tischtennisplatten. Der Aufenthalt auf den Kinderspielplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt und außerhalb der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr verboten. Die Benutzung der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Zum Schutz der Kinder ist es auf Kinderspielplätzen insbesondere verboten:
• gefährliche Gegenstände oder Stoffe mitzunehmen;
• Motorfahrzeuge aller Art oder Fahrräder abzustellen oder mit ihnen zu fahren; ausgenommen von dem Verbot sind Kleinfahrzeuge für Kinder und Kranken-fahrstühle;
• Flaschen aller Art, Metallteile oder Dosen zu zerschlagen oder wegzuwerfen;
• Tiere zu führen oder laufen zu lassen;
• Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln;
• sonstige Abfälle wegzuwerfen.
Katzenschutzverordnung des Landkreises Eichsfeld
Unter die Katzenschutzverordnung des Landkreises fallen die Gemeinden Tastungen und Teistungen mit dem dazugehörigen Ortsteil Bleckenrode.
Gemäß der Verordnung dürfen männliche und weibliche Katzen ab einem Alter von fünf Monaten erst dann Freigang genießen, wenn sie kastriert, gekennzeichnet und registriert sind. Die Kastration und Kennzeichnung mittels Transponder (Chip) oder Tätowierung erfolgt beim Tierarzt. Weiterhin ist die Katze kostenfrei bei einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:
• TASSO - Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V.
www.tasso.net
• FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes
www.findefix.com
Zur Einhaltung der o. g. Pflichten führt das Veterinäramt Kontrollen durch.
Hinweis:
Wer eine freilebende Katze regelmäßig füttert, wird zum Tierhalter und hat daher auch die entsprechenden Verpflichtungen (wie Kastration und Registrierung) zu erfüllen.
Teistungen, 02.07.2026
gez. Raabe
Gemeinschaftsvorsitzender
Datum: 04.05.26
Kinderschutz in der digitalen Welt: Kinder und Jugendliche gegen sexuelle Grenzverletzungen im Internet schützen (Pressemitteilung des Landkreises Eichsfeld vom 29.04.2026)
Datum: 28.04.26
Seit März sind unsere Jugendclubs nach ihrer Einarbeitungs- und Eröffnungsphase vollständig in Betrieb – und das mit großem Erfolg.
Die Einrichtungen werden von Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen sehr gut angenommen und sind zu lebendigen Treffpunkten geworden.
Das Angebot ist dabei ebenso vielfältig wie kreativ:
In der Osterzeit wurde fleißig gebastelt, sorbische Ostereier und Steine bemalt. Darüber hinaus konnten sich die Kinder und Jugendlichen auch kulinarisch ausprobieren: beim gemeinsamen Pizza– und Waffelbacken oder beim Kochen von Nudeln und Suppe. Solche Aktivitäten fordern nicht nur Kreativität, sondern auch Gemeinschaft und Selbstständigkeit.
Auch Bewegung und gemeinsame Erlebnisse kommen nicht zu kurz. So wurde unter anderem eine Fahrradtour unternommen, die bei allen Beteiligten großen Anklang fand. Ergänzt wird das Programm durch musikalische Angebote, gemeinsames Chillen sowie verschiedene Sport- und Spielmöglichkeiten.
Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der aktiven Mitgestaltung durch die Kinder und Jugendlichen selbst. Ideen werden gesammelt, entwickelt und gemeinsam umgesetzt.
Alle Jugendkoordinatoren engagieren sich mit viel Einsatz und Kreativität, um den Kindern und Jugendlichen abwechslungsreiche und sinnvolle Freizeitangebote zu bieten.
Das durchweg positive Feedback zeigt:
Die Arbeit wird nicht nur gut angenommen, sondern macht allen Beteiligten sichtbar Freude.
Die Jugendclubs leisten damit einen wichtigen Beitrag für das soziale Miteinander in der Region und bieten jungen Menschen einen Ort, an dem sie sich wohlfühlen und aktiv einbringen können.
Eileen Schulte
Teamleitung
Die Einrichtungen werden von Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen sehr gut angenommen und sind zu lebendigen Treffpunkten geworden.
Das Angebot ist dabei ebenso vielfältig wie kreativ:
In der Osterzeit wurde fleißig gebastelt, sorbische Ostereier und Steine bemalt. Darüber hinaus konnten sich die Kinder und Jugendlichen auch kulinarisch ausprobieren: beim gemeinsamen Pizza– und Waffelbacken oder beim Kochen von Nudeln und Suppe. Solche Aktivitäten fordern nicht nur Kreativität, sondern auch Gemeinschaft und Selbstständigkeit.
Auch Bewegung und gemeinsame Erlebnisse kommen nicht zu kurz. So wurde unter anderem eine Fahrradtour unternommen, die bei allen Beteiligten großen Anklang fand. Ergänzt wird das Programm durch musikalische Angebote, gemeinsames Chillen sowie verschiedene Sport- und Spielmöglichkeiten.
Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der aktiven Mitgestaltung durch die Kinder und Jugendlichen selbst. Ideen werden gesammelt, entwickelt und gemeinsam umgesetzt.
Alle Jugendkoordinatoren engagieren sich mit viel Einsatz und Kreativität, um den Kindern und Jugendlichen abwechslungsreiche und sinnvolle Freizeitangebote zu bieten.
Das durchweg positive Feedback zeigt:
Die Arbeit wird nicht nur gut angenommen, sondern macht allen Beteiligten sichtbar Freude.
Die Jugendclubs leisten damit einen wichtigen Beitrag für das soziale Miteinander in der Region und bieten jungen Menschen einen Ort, an dem sie sich wohlfühlen und aktiv einbringen können.
Eileen Schulte
Teamleitung






Datum: 28.04.26
In diesem Jahr findet der 10. Thüringer Kindergipfel in Eisenach statt. Vom 25.09. bis 27.09.2026 treffen sich wieder 100 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren, um ihre Vorstellungen unserer Gesellschaft an die Öffentlichkeit zu tragen. Dabei erarbeiten sie gemeinsam einen Zukunftsvertrag, der sich aus Forderungen an die Politik und Selbstverpflichtungen zusammensetzt. Der Zukunftsvertrag wird dann mit Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker*innen diskutiert. Auch bei der 10. Durchführung bleibt der Kindergipfel seinem bewährten Motto „Kinder reden- Erwachsene hören zu!“, treu. Weitere Informationen zum Kindergipfel finden Sie unter www.kindergipfel-thueringen.de.



Datum: 23.04.26
Jahreskalender 2027
Amtsblatt
Datum: 05.06.26
Amtsblatt Nr. 7/2026 der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld erschienen
Datum: 08.05.26
Amtsblatt Nr. 6/2026 der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld erschienen
Datum: 27.04.26
Amtsblatt Nr. 5/2026 der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld erschienen
Dorferneuerung und -entwicklung von 2024 bis 2028
Ländliche Entwicklung und Klimaschutz
Datum: 25.08.25
Ländliche Entwicklung und Klimaschutz
Fundbüro
Datum: 10.05.26
gefunden wurde: Schlüssel mit kleiner Plüschmaus als Anhänger
Teistungen Kreuzung Klappenweg / Neue Straße
Teistungen Kreuzung Klappenweg / Neue Straße
Datum: 09.02.26
gefudnen wurde: dunkelblaues Herrenfahhrad
Teistungen, hinter dem Bürgerhaus
Teistungen, hinter dem Bürgerhaus
Datum: 02.03.26
gefunden wurde: Schlüssel mit einem Korbchip-Anhänger
Radweg zw. Teistungen und Gerblingerode
Radweg zw. Teistungen und Gerblingerode
Datum: 31.01.26
gefunden wurde: Fernbedienung
Teistungen, am Stausee
Teistungen, am Stausee
Datum: 27.01.26
gefunden wurde: Geld
Teistungen. Parkbucht gegenüber dem ehemaligen Deutschen Haus
Teistungen. Parkbucht gegenüber dem ehemaligen Deutschen Haus
Aktuelles zu Trink- & Abwasser
Datum: 16.03.26
Trinkwasseranalyse 2026
Datum: 15.05.25
