Einladung Bürgerversammlung zur Vorstellung des Dorferneuerungsprogrammes
In den ländlichen Regionen ist das Beziehungsgefüge zwischen Menschen und Natur, vornehmlich der früheren Generationen, häufig noch relativ gut erlebbar und erhalten - trotz mancher baulichen und funktionellen Mängel. Gerade die reizvollen Bauten, Hof- und Platzräume, Straßen- und Wegesituationen prägen die Eigenart eines Ortes und bewirken bei den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Heimatgefühl. Sich dieser Besonderheiten bewusst zu werden, sie zu pflegen und zu erhalten, bei gleichzeitig notwendiger Verbesserung der Lebensverhältnisse, ist Sache aller Bewohnerinnen und Bewohner des Ortes und somit der gesamten Dorfgemeinschaft.
Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ein Förderprogramm aufgelegt. Mit diesem Förderprogramm kann auch die Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungsplanung der Gemeinden und seiner Einwohnerinnen und Einwohner finanziell unterstützt werden.
Die VG Lindenberg/Eichsfeld hat sich mit den Gemeinden Brehme, Ecklingerode, Ferna, Tastungen, Wehnde sowie der Einheitsgemeinde Teistungen mit den Ortsteilen Böseckendorf/Bleckenrode, Neuendorf und Teistungen für dieses Förderprogramm beworben und hat bei einer Veranstaltung am 30.08.2023 die Urkunde zur Anerkennung als Förderschwerpunkt in der Dorferneuerung von der Ministerin Susanna Karawanskij erhalten.
Der Förderzeitraum sowohl für die Gemeinden als auch die Privatpersonen beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.
Um das Förderprogramm vorzustellen und Ihnen die Möglichkeiten zur Förderung von privaten Maßnahmen aufzuzeigen, die Sie als Einwohnerin/Einwohner der Gemeinden Brehme, Ecklingerode, Ferna, Tastungen, Wehnde sowie der Einheitsgemeinde Teistungen über das Dorferneuerungsprogramm haben, laden wir Sie ganz herzlich zur Bürgerversammlung
am Donnerstag, den 26.10.2023 um 19:00 Uhr
in den Saal der Gaststätte Wehnder Warte Wolff,
Tastunger Straße 2 in 37339 Wehnde ein.
In der Dorferneuerung können neben den Entwicklungs- und Gestaltungsaufgaben im Bereich öffentlicher Plätze, Straßenräume und Gebäude auch private Bau- und Sanierungsvorhaben gefördert werden.
Informationen zu Voraussetzungen, förderfähigen Maßnahmen sowie zur Höhe zuwendungsfähiger Ausgaben erhalten Sie an diesem Abend.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wird nach Möglichkeit mit einem Ansprechpartner an dieser Veranstaltung teilnehmen.
Teistungen, 13.10.2023
gez. Raabe
Gemeinschaftsvorsitzender