Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Gäste,
inzwischen ist im Landkreis Eichsfeld der Schwellenwert von 50 mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ infizierten Personen pro 100.000 Einwohnern überschritten worden. In Anbetracht dieser Entwicklung werden seitens der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld Maßnahmen ergriffen, um einem weiteren Ausbreiten des Virus entgegenzuwirken.
Neben der unbedingten Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln ist die Vermeidung sozialer Kontakte ein wesentlicher Faktor zur Unterbrechung der Infektionskette.
Daher gilt zunächst für die gesamte Verwaltung der VG Lindenberg/Eichsfeld eine Besuchseinschränkung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu den Öffnungszeiten nur noch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
In dringenden unaufschiebbaren Einzelfällen können alle Bürgerinnen und Bürger telefonisch mit dem zuständigen Bereich einen persönlichen Besuchstermin vereinbaren. Vor der Vergabe eines solchen Termins wird die Dringlichkeit in jedem Einzelfall geprüft.
Sie werden zu dem von Ihnen vereinbarten Termin persönlich von der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter am Haupteingang abgeholt. Gern können Sie sich bei der betreffenden Mitarbeiterin bzw. dem betreffenden Mitarbeiter kurz vorher telefonisch ankündigen. Im Eingangsbereich unseres Verwaltungsgebäudes füllen Sie zunächst einen Fragenbogen mit vier Fragen aus. Den Fragenbogen können Sie sich bereits vorab hier herunterladen, ausdrucken und vorausgefüllt mitbringen. Der Fragebogen wird Ihnen aber auch zum Ausfüllen Vorort zur Verfügung gestellt. Nach einer Aufbewahrungszeit von 4 Wochen wird dieser datenschutzgerecht vernichtet.
Für Ihren Besuch unseres Verwaltungsgebäudes ist Folgendes zu beachten:
- Der Zutritt ist nur nach vorheriger Terminabstimmung (per Telefon/E-Mail) mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter möglich.
- Es gelten die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen (Mindestabstand 1,50 m).
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Stoffmaske, Tuch, Schal) ist sowohl für Sie als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Pflicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Raabe
Gemeinschaftsvorsitzender