Sie sind hier:  » Start » Verwaltung » Formulare » Zahlungen » Einzugsermächtigung   ·   · 

Einzugsermächtigung - Erteilung

Hinweise

1. Die Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren ist freiwillig.

2. Mir ist bekannt, dass meine Bank durch Überweisungsträger/Lastschriften über den jeweiligen Zahlungsgrund (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer) unterrichtet wird.

3. Zur Durchführung des Abbuchungsverfahrens ist es notwendig, dass Ihre personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden.

4. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf.

5. Bitte reichen Sie die Ermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein. Beachten Sie bitte, dass Abbuchungen von Sparkonten nicht möglich sind. Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden.

6. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsauf- trägen zu entsprechen.


Datei: Formular Einzugsermächtigung (61KB)


Funktionen