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Schöffenwahl 2008

für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013

Informationen zum Schöffenamt
Bürgerschaftliches Engagement in der Rechtssprechung


Liebe Bürgerinnen und Bürger der VG Lindenberg/Eichsfeld,

am 31.12.2008 enden bundesweit die vierjährigen Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Für die neue Amtszeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013 (jetzt für 5 Jahre) werden in Thüringen im Jahre 2008 etwa 2000 Schöffen neu gewählt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld muss mindestens 14 Personen, welche in unserer VG wohnhaft sind, in die Vorschlagslisten aufnehmen und dem Amtsgericht Heiligenstadt übermitteln. Grundsätzlich müssen mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen werden, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind.

Die Grundlage für das Schöffenamt findet sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:“... Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“

Schöffinnen und Schöffen üben einen Teil Staatsgewalt aus, Sie wirken dabei mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Sie stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtssprechung ist gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden soll.

Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt, welches dazu beiträgt, die Rechtspflege in der Bevölkerung zu verankern.
Ein Schöffe und ehrenamtlicher Richter soll höchstens zu zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Diese Tätigkeit wird entschädigt. Das Gesetz sieht die Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen vor, ferner die Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ihrer Gemeinde melden und Interesse an diesem sehr interessanten Ehrenamt bekunden.

In Anlage erfolgt die amtliche Bekanntmachung für die Wahl der Schöffen. Bürger die bereit sind das Amt eines Schöffen zu übernehmen, können sich bei der VG Lindenberg/Eichsfeld, Frau Deutschmann oder beim Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde melden. Des weiteren werden wir auf unserer Internetseite www.lindenberg-eichsfeld.de ein Formular bereitstellen, mit dem Sie Ihr Interesse an diesem Amt bekunden können.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können sie sich jederzeit telefonisch (036071-84620, Frau Deutschmann) oder per Email (deutschmann@lindenberg-eichsfeld) an uns wenden.

Wir hoffen auf Ihr Interesse an diesem Ehrenamt und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

gez.
Dornieden
Gemeinschaftsvorsitzender
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Amtliche Bekanntmachung


Wahl der Schöffen für die Amtszeit 2009 bis 2013


Zum 01.01.2009 beginnt die neue 5-jährige Amtszeit der Schöffen. Den Gemeinde-räten der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld kommt die Aufgabe zu, die zur Wahl erforderlichen Vorschlagslisten aufzustellen.

In die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgerichtes Heilbad Heiligenstadt sind für die Wahl der Schöffen bei dem Amtsgericht Mühlhausen und dem Landgericht Mühlhausen 148 Personen aufzunehmen. Davon entfallen auf die Mitgliedsgemeinden der VG Lindenberg/Eichsfeld:

Gemeinden: Zahl der vorzuschlagenden Personen:

Berlingerode 2
Brehme 2
Ecklingerode 2
Ferna 1
Hundeshagen 2
Tastungen 1
Teistungen 3
Wehnde 1

Grundsätzlich sind mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt sind.

Das Amt eines Schöffen kann nur von einem Deutschen versehen werden, der
- mindestens seit einem Jahr in der Gemeinde wohnt,
- das 25. Lebensjahr vollendet hat und
- das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Nicht berufen werden Personen, die 8 Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als 8 Jahre zurückliegt.

Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt eines Schöffen zu übernehmen, werden gebeten, sich im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/ Eichsfeld (Hauptstraße 17 in Teistungen, Tel.: 036071/84620 bei Frau Deutschmann zu melden.


Meldeschluss: Montag, den 31. März 2008


Teistungen, den 18.02.2008

gez.
Dornieden
Gemeinschaftsvorsitzender


Datei: Bewerbung Schöffenwahl.doc (73KB)


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