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Lebensraumhilfe für Insekten

Bericht von Herrn Wilhelm Roth

Lebensraumhilfe für Insekten

Wie viel Respekt benötigt die kleinblütige Natur in den Feldern und Siedlungsräumen von unseren
Bürgern? Die Großflächen von Raps, Getreide und Mais sind von allen Feldkräutern durch
Unkrautvernichtungsmittel befreit. Erschreckend zeigt sich das Feldbild zwischen Intensivacker,
Wegesrand und Gräben, wenn zur Erntezeit auch die schmalen Bänder der Ackerraine
zerschlagen werden. Nach § 39 des Bundesnatturschutzgesetzes ist es verboten, nützliche
Pflanzengesellschaften ohne rechtliche Beweggründe zu zerstören. Die beengten Ackerraine und
Grabenränder sind die letzten Rückzugsräume für blühende und damit Samen tragende Kräuter,
die auch als Leitlinie für Kleintiere und die Vielfalt der Insekten wertvolle Lebensräume sind. Sie
gehören nicht zum Pflegerecht des Landnutzers und sollten im Sinne einer augenscheinlich
sinnvollen Agrarkultur Bestandsrecht erhalten. Zudem bedarf auch die Pflege von Grünflächen in
den Städten und Gemeinden mittels angepasster Technik einer naturgemäßen Neuorientierung.
Auf Ausgleichsflächen mit Baumanpflanzungen gehören auch die bodentypischen Kräuter mit
geteilter Nachwinterpflege und nicht das stete radikale Ausmähen. Bachläufe mit einem
Gehölzmantel benötigen als Lebenseinheit ebenso eine Begleitvegetation.Dies ist eine
zeitgemäße Mahnung und ein Appell an alle Verantwortlichen der Agrargesellschaften sowie an
Bürger als Bodeneigentümer, sie um Entscheidungsfreiheit zu bitten, dass die Pflege der
Grünflächen auch „blühende Augen der Natur“ als gutes Beispiel beinhaltet, zumal kaum noch
eine Brachfläche existiert. Der Verlust unserer Insektenwelt wird allein durch den geringen
Nachweis des Insektentodes bei einer Autobahnfahrt bestätigt. Für die Eichsfelder Vogelkundler
ist der überstürzte Agrarwandel mit dem schmerzlichen Verlust einiger Vogelarten verbunden: die
Goldammer, der Stieglitz sowie Girlitz und Grünfink verlieren ihre Nahrungs- und Lebensräume als
Zeichen eines einkehrenden stummen Frühlings.

Wilhelm Roth
Heiligenstadt
Tel. 03606/614076

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