in den Mitgliedsgemeinden der VG Lindenberg/ Eichsfeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie allgemein bekannt ist, hat die Thüringer Landesregierung im Oktober 2009 beschlossen, dass
das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt, wenn überhaupt, dann nur noch im baulichen
Außenbereich zulässig ist. Aufgrund dessen hat der Landkreis Eichsfeld als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger im April 2010 beschlossen, Baum- und Strauchschnitt von allen an die
öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen privaten, gewerblichen und öffentlichen
Grundstücken gesondert einzusammeln. Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt war seit
dem nur noch dort zugelassen worden, wo keine Baum- und Strauchschnittabfuhr erfolgte, im
Regelfall also im Außenbereich (für den Gemarkungsbereich der Kernstadt Heilbad Heiligenstadt
existierte eine Sonderregelung).
Im August 2010 hat die Thüringer Landesregierung die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung
erneut geändert und nun das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt im Innenbereich wieder
für zulässig erklärt. Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt eine Anpassung seiner Abfallsatzung
dahingehend, dass von der Einsammlung von Baum- und Strauchschnitt wieder abgerückt und im
Gegenzug das Verbrennen des Baum- und Strauchschnitts auch im Innenbereich wieder
zugelassen wird, vorausgesetzt, der Kreistag des Landkreises Eichsfeld sowie die
Rechtsaufsichtsbehörde stimmen der Satzungsänderung im November 2010 zu.
Unabhängig davon wird im Zeitraum vom 11. bis 29. Oktober 2010 im Landkreis Eichsfeld Baum-
und Strauchschnitt durch die EW Entsorgung GmbH eingesammelt. Der Tourenplan liegt noch
nicht vor, wird aber rechtzeitig in der Tagespresse bekanntgegeben.
Sofern der Kreistag und die Rechtsaufsicht der Änderung der Abfallsatzung zustimmen, wird der
Landkreis Eichsfeld noch im November durch Allgemeinverfügung die „Herbst-Brenntage“ für sein
Gebiet festlegen und veröffentlichen.